Einrichtung einer Gütestelle
Die Falk Voelker Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde als Gütestelle im Sinn
von § 794 I Nr. 1 ZPO durch Bescheid des Landgerichts Freiburg vom 6. Juli
2009 antragsgemäß anerkannt.
Daneben bieten wir auch Mediation durch unsere Kooperationspartnerin,
Frau Rechtsanwältin Julia Klaus an, die aufgrund ihrer Ausbildung als
Mediatorin zur Verfügung steht.
Mit dem Angebot der Streitschlichtung und der Mediation bieten wir Ihnen
eine alternative Konfliktregelung an, womit in geeigneten Fällen
gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können. Das
Mediationsverfahren ist ein von einem neutralen Dritten
(Mediatorin/Mediator) strukturiertes und moderiertes Verfahren,
welches neben dem Gerichtsverfahren ein eigenständiges geordnetes
Verfahren ist, in welchem die Parteien ihre Konflikte
eigenverantwortlich und selbstbestimmt regeln. Die Mediatorin/der
Mediator begleitet sie in diesem strukturierten Verfahren, ohne
Interessenvertreterin einer Partei zu sein. Beide Parteien können
gemeinsam Lösungsoptionen erarbeiten, um selbstbestimmt und
eigenverantwortlich Konflikte außergerichtlich zu regeln. Mediation ist
möglich im Wirtschaftsleben, im Familienrecht, Mietrecht, eben in allen
Bereichen, in denen Konflikte auftreten.
Die Durchführung einer obligatorischen Streitschlichtung ist in
Baden-Württemberg bereits als Voraussetzung für die Zulässigkeit
bestimmter Klagen im Schlichtungsgesetz von Baden-Württemberg geregelt.
Das von uns vorgeschlagene Verfahren hat erhebliche Vorteile: