Beispielrechnung für die Rechtsanwaltskosten in einem Scheidungsverfahren

Beispielrechnung für die Rechtsanwaltskosten in einem Scheidungsverfahren
Die Vergütung der Rechtsanwälte war früher geregelt in der BRAGO, ist jetzt geregelt im RVG. Wir zeigen Ihnen an einem Beispiel, wie sich die Rechtsanwaltskosten über den reinen Wert der Scheidung durch weitere Folgesachen kostenmäßig entwickeln (verteuern) können:

Scheidung allein
Gegenstandswert 4500.00 EUR
(Vierteljahresnettoeinkommen beider Ehegatten)
 

Verfahrensgebühr RVG Gebührenverzeichnis 3100 354,90 EUR  
Terminsgebühr RVG Gebührenverzeichnis 3104 327,60 EUR  
Auslagenpauschale RVG Gebührenverzeichnis 7002 20,00 EUR  
16% MwSt RVG Gebührenverzeichnis 7008 112,40 EUR  
Gebührensumme    814,90 EUR  
      814,90 EUR
Wir nennen Ihnen nun die auf gleicher Basis berechnete Gebührensumme, wenn jeweils die genannten Folgesachen hinzukommen und das Gericht darüber entscheidet:
 
+ Versorgungsausgleich ( Anwartschaften bei BfA ‚ LVA, öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder Alterssicherung der Landwirte)
weiterer Gegenstandswert 1.000,00 EUR
Gebührensumme danach
 
 
1.003,40 EUR
+ Kindesunterhalt für zwei Kinder, 135 % des Regelbetrages West
Kindergeld berücksichtigt, Düsseldorfer Tabelle Stand 1.7.2003
5 Jahre alt 192 EUR 13
Jahre alt 307 EUR
weiterer Gegenstandswert (192 + 307) x 12 = 5.980,00 EUR
Gebührensumme danach
 
 
1.548,60 EUR
+ Ehegattenunterhalt monatlich 350 EUR
weiterer Gegenstandswert x 12 = 4.200,00 EUR
Gebührensumme danach
 
 


1.664,60 EUR

+ Hausratsverteilung
weiterer Gegenstandswert geschätzter Wert 4.000,00 EUR
Gebührensumme danach
 
 


1.896,60 EUR

+ Zugewinnausgleich
weiterer Gegenstandswert geschätzt 20.000,00 EUR
Gebührensumme danach
 
 


2.639,00 EUR

+ Elterliche Sorge
weiterer Gegenstandswert 900 EUR (Festbetrag)
Gebührensumme danach
 
 


2.847,80 EUR


Unser Beispiel zeigt, dass die Gebühren vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit im Scheidungsverfahren vor Gericht abhängig sind.
Wir sind Ihnen gerne behilflich, eine außergerichtliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen zu erarbeiten. Eine solche Vereinbarung kann dann auch zu einer Einverständlichen Scheidung und geringeren Kosten führen.