Beispielrechnung für die Rechtsanwaltskosten in einem
Scheidungsverfahren
Die Vergütung der Rechtsanwälte war früher geregelt in der BRAGO, ist
jetzt geregelt im RVG. Wir zeigen Ihnen an einem Beispiel, wie sich die
Rechtsanwaltskosten über den reinen Wert der Scheidung durch weitere
Folgesachen kostenmäßig entwickeln (verteuern) können:
Scheidung allein
Gegenstandswert 4500.00 EUR
(Vierteljahresnettoeinkommen beider Ehegatten)
| Verfahrensgebühr | RVG Gebührenverzeichnis 3100 | 354,90 EUR | |
| Terminsgebühr | RVG Gebührenverzeichnis 3104 | 327,60 EUR | |
| Auslagenpauschale | RVG Gebührenverzeichnis 7002 | 20,00 EUR | |
| 16% MwSt | RVG Gebührenverzeichnis 7008 | 112,40 EUR | |
| Gebührensumme | 814,90 EUR | ||
| 814,90 EUR | |||
| Wir nennen Ihnen nun die auf
gleicher Basis berechnete Gebührensumme, wenn jeweils die genannten
Folgesachen hinzukommen und das Gericht darüber entscheidet: |
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| + Versorgungsausgleich (
Anwartschaften bei BfA ‚ LVA, öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen
Grundsätzen oder Alterssicherung der Landwirte) weiterer Gegenstandswert 1.000,00 EUR |
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| Gebührensumme danach |
1.003,40 EUR |
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| + Kindesunterhalt für zwei
Kinder, 135 % des Regelbetrages West Kindergeld berücksichtigt, Düsseldorfer Tabelle Stand 1.7.2003 5 Jahre alt 192 EUR 13 Jahre alt 307 EUR weiterer Gegenstandswert (192 + 307) x 12 = 5.980,00 EUR |
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| Gebührensumme danach |
1.548,60 EUR |
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| + Ehegattenunterhalt
monatlich 350 EUR weiterer Gegenstandswert x 12 = 4.200,00 EUR |
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| Gebührensumme danach |
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| + Hausratsverteilung
weiterer Gegenstandswert geschätzter Wert 4.000,00 EUR |
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| Gebührensumme danach |
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| + Zugewinnausgleich
weiterer Gegenstandswert geschätzt 20.000,00 EUR |
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| Gebührensumme danach |
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| + Elterliche Sorge weiterer Gegenstandswert 900 EUR (Festbetrag) |
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| Gebührensumme danach |
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Unser Beispiel zeigt, dass die Gebühren vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit
im Scheidungsverfahren vor Gericht abhängig sind.
Wir sind Ihnen gerne behilflich, eine außergerichtliche Vereinbarung über die
Scheidungsfolgen zu erarbeiten.
Eine solche Vereinbarung kann dann auch zu einer Einverständlichen Scheidung
und geringeren Kosten führen.