Medizinrecht
Der BGH hat durch Urteil vom 29. September 2009-VI ZR 251/08 entschieden, dass eine Beweislastumkehr auch eine Befunderhebungsfehlers eintreten könne.
Der BGH hat durch Urteil vom 6. Oktober 2009-VI ZR 24/09 entschieden, dass eine Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler auch im Gesamtschuldnerausgleich (§ 446 I, 426 II BGB sowie eigene vertragliche oder deliktische Ansprüche zwischen Gesamtschuldnern) vorliegen kann.
Der BGH hat durch Urteil vom 3. Juni 2009-VI ZR 247/08 entschieden, dass der Beginn der Verjährung nicht schon dann gegeben ist, weil eine ärztliche Behandlung erfolglos bleibt, denn das könne auch bei ordnungsgemäßer Behandlung eintreten und nicht schon aus erheblichen Schadensfolgen muss der Schluss auf einen Behandlungsfehler gezogen werden. Vielmehr muss der Patient wissen, dass sich im Misslingen der ärztlichen Tätigkeit das Behandlungsrisiko nicht nur das Krankheitsrisiko verwirklicht hat.
Gem. § 304 ff. SGB V kann der Patient über den jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten von seiner Krankenkasse Auskunft bekommen, ohne dass der Erbringer der Leistung davon unterrichtet wird, § 305 I SGB V. Gem. § 305 II SGB V haben die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen etc. dem Versicherten auf Verlangen schriftlich direkt im Anschluss an die Behandlung oder mindestens quartalsweise spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals über die zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten zu unterrichten.
Statistik der Bundesärztekammer für 2010: 2199 (davon 1821 mit einem Gesundheitsschaden, der zur Entschädigung führte) anerkannte Behandlungsfehler, mehr als 6 /Kalendertag- und zwar nur die bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern bearbeiteten. Dazu kommen noch die unmittelbar außergerichtlich und gerichtlich entschiedene Fälle.
Eine neue Operationsmethode der spina bifida wird am Kinderspital der Universität Zürich erprobt, und zwar die vorgeburtliche Operation, um das Risiko schwerer neurologischer Störungen einzudämmen. Erfolgt der Verschluss des Wirbelsäulenspalts nach der Geburt, kommt es immer zu ausgeprägten und schweren Behinderungen. Aber auch mit dieser Operationsmethode sind erhebliche Risiken für Mutter und Kind verbunden. Das Kinderspital arbeitet eng zusammen mit der Universitätsklinik in Philadelphia, wo man bereits über langjährige Erfahrung mit dieser Operationsmethode verfügt. Einzelheiten konnten einem Bericht der NZZ vom 16/02/2011 und 29/07/2011 entnommen werden.