Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz,
so der endgültige Name des Gesetzes, welches die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien
in nationales Recht umsetzt, können Sie auf der
Internetseite des Bundesjustizministeriums einsehen.
Definition der Diskriminierung
Diskriminierung ist die soziale, politische, rechtliche Ungleichbehandlung
aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Herkunft, Hautfarbe, Nationalität,
Religionsausübung, sexueller Orientierung und Kultur. Weiter wird
Diskriminierung definiert als eine ungerechtfertigte Benachteiligung und
Schlechterbehandlung des Einzelnen oder einer Gruppe.
Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Rassendiskriminierung (International Convention on the
Elemination of All Forms of Racial Discrimination = CERD) definiert
Rassendiskriminierung als "jede Unterscheidung, jeder Ausschluss, jede
Einschränkung oder Bevorzugung aufgrund von Rasse, Farbe, Abstammung,
nationaler oder ethnischer Herkunft mit dem Ziel oder der Folge, die
Anerkennung, den Genuss oder die Ausübung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten auf gleicher Grundlage im politischen, wirtschaftlichen,
sozialen, kulturellen oder jedem anderen Bereich des öffentlichen Lebens
aufzuheben oder zu behindern."
Die rechtliche Diskriminierung wird aufgefasst als "ungleiche Behandlung von Menschen, wenn sie an ein persönliches Merkmal anknüpft, dessen Berücksichtigung die Rechtsordnung verbietet." (Rittstieg/Rowe, 1992) Ermöglicht wird Diskriminierung grundsätzlich dadurch, dass zwischen Urheber und Objekt ein Machtungleichgewicht besteht.
Soziale Diskriminierung liegt vor, "wenn die Ausschließung explizit oder implizit unter Hinweis auf mehreren Menschen gemeinsame, sozial bedeutsame Merkmale erfolgt, wenn also dadurch die Mitglieder einer sozialen Kategorie betroffen sind." (Vaskovics, 1989)
Rassismus in Anlehnung an das US-amerikanische Konzept des "institutional racism" wird u.a. verstanden als eine spezifische Verbindung individueller Stereotypisierungen mit vorgegebenen sozialen und politischen Machtstrukturen.
Kontakt zu Gleichstellungsstellen
Deutschland:
Die Europäische Grundrechteagentur nimmt als Nachfolgerin der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit am 01.März 2007 ihre Arbeit in Wien auf. Die Verordnung wurde am 15.02.2007 vom Rat der Justiz- und Innenminister beschlossen.